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SUMMARY:Deloitte: Legal Webcast "Legal Update #03/2025"
DESCRIPTION:Seit dem 30. Dezember 2024 sind die wesentlichen Bestimmungen der Markets in Crypto Assets Regulation-Verordnung (EU) 2023/1114) (MiCAR) europaweit anzuwenden. Mit der Verordnung wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen\, mit Regelungen sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt. Der bislang uneinheitlich geregelte Handel mit Kryptowerten (Sekundärmarkt) wird europaweit der Erlaubnispflicht unterworfen. Im Rahmen unseres Webcasts geben wir einen Überblick über die wesentlichen Regelungen der Verordnung und die mit ihr einhergehenden organisatorischen und operativen Anforderungen für Erlaubnisse. Zugleich zeigen wir auf\, wie der neue einheitliche Rechtsrahmen durch einheitliche Erlaubnisverfahren\, EU-Passporting und rechtssichere Umsetzung und europaweite Skalierung von Geschäftsmodellen zur Erschließung von Märkten genutzt werden kann. \nUm die Regelungsinhalte der Verordnung zu erörtern\, werden wir insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen: \nEinheitlicher Rechtsrahmen: MiCAR schafft einheitliche Regeln für Kryptowerte in allen EU-Mitgliedstaaten\, was zu einem klareren regulatorischen Umfeld für Unternehmen führt\, die in der Krypto-Branche tätig sind. \nDefinition der Kryptowerte: MiCAR definiert verschiedene Arten von Kryptowerten\, darunter „Kryptowährungen“\, „Stablecoins“ und andere digitale Vermögenswerte. Dabei werden klare Regeln für die Emission\, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten aufgestellt.\n\nVerbraucherschutz: Es gibt strenge Anforderungen an Transparenz\, Information und Risikomanagement\, um die Interessen der Investoren zu schützen. Anbieter müssen z. B. detaillierte Informationen bereitstellen\, die potenzielle Risiken und Eigenschaften der Krypto Werte erläutern. \nKYC/AML-Vorgaben: Unternehmen\, die Krypto-Assets anbieten\, müssen strenge Know-Your-Customer (KYC)- und Anti-Geldwäsche (AML)-Vorgaben erfüllen. \nBei der Erörterung der Auswirkungen für Banken\, Finanzdienstleister\, FinTechs und Payment Services Provider erläutern und vertiefen wir die nachstehend zusammengefassten Vorteile der Verordnung: \nRechtssicherheit und Klarheit: Die Einführung eines klaren regulatorischen Rahmens bietet eine verlässliche Grundlage für den Umgang mit Krypto Werten. Das reduziert Rechtsunsicherheiten und Investitionsbedenken. \nZugang zum europäischen Markt: MiCAR ermöglicht es Unternehmen\, ihre Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU anzubieten\, solange sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Dies erleichtert die Expansion auf den europäischen Markt und verbessert die Marktchancen.\nWettbewerbsvorteil: Unternehmen\, die frühzeitig MiCAR-konforme Produkte und Dienstleistungen anbieten\, können sich als Vorreiter positionieren und Vertrauen bei den Kunden aufbauen. \nBessere Integration von Krypto mit traditionellen Finanzsystemen: MiCAR fördert eine nahtlose Integration von Kryptowerten in bestehende Finanzsysteme. Banken könnten Krypto-Services wie Verwahrung\, Handel und Liquidität anbieten\, während FinTechs und Zahlungsdienstleister Krypto-Zahlungsabwicklungen und -transaktionen in ihre Plattformen integrieren können. \nErhöhte Marktakzeptanz: Da MiCAR den Verbraucherschutz stärkt und die Marktintegrität fördert\, könnte dies die Akzeptanz von Kryptowerten in der breiten Bevölkerung steigern. Dies ist vorteilhaft für alle Unternehmen\, die mit Kryptowerte in Verbindung stehen. \nNutzerfreundliche Innovationen: Banken und FinTechs könnten neue\, benutzerfreundliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln\, die auf der Regulierung von MiCAR basieren\, wie z. B. Krypto-gestützte Zahlungsdienste\, Krypto-Investmentprodukte oder Stablecoin-basierte Zahlungsabwicklungen. \nDurch den Webcast führen werden der bekannte Blockchain- und Krypto-Experte Alireza Siadat (Partner\, Deloitte Legal\, Frankfurt) und der Blockchain-Experte und Leiter des Deloitte Blockchain Institute\, Jens Hermann Paulsen (Director und Lead Web3 & Digital Assets\, Deloitte\, Hamburg). \nIm Nachgang zu unseren Präsentationen stehen Ihnen die Vortragenden selbstverständlich auch für ein ausführliches Q&A zur Verfügung. \nStellen Sie Ihre Fragen für den Q&A-Teil gerne bereits im Rahmen Ihrer Anmeldung. \nWir freuen uns auf Ihre Teilnahme! \nAnmeldung
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