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SUMMARY:Chinaforum Breakfast Club München „Chinas neues Gesellschaftsgesetz – Auswirkungen und Handlungsoptionen“
DESCRIPTION:Kurz vor Neujahr hat China sein Gesellschaftsgesetz novelliert. Zum 1. Juli 2024 treten daher eine Vielzahl von Änderungen in Kraft\, die vor allem die Verpflichtungen und Haftungen der betroffenen Personen – vom Gesellschafter über die Direktoren und Supervisoren bis hin zum Manager – ausweiten und verschärfen. Auch die Rechte der Arbeitnehmerschaft werden erheblich gestärkt. \nBetroffen sind alle Gesellschaften in China\, deren Organmitglieder\, ebenso wie die Investoren bzw. Gesellschafter. Je nach Sachlage kann eine Änderung der Satzung erforderlich sein\, um Einklang mit dem neuen Gesellschaftsgesetz herzustellen oder drohenden Risiken vorzubeugen. \nIm Rahmen unseres kommenden Chinaforum Breakfast Clubs mit dem Titel „Chinas neues Gesellschaftsgesetz – Auswirkungen und Handlungsoptionen“ stellen M. Florian Ranft\, Partner\, und Dr. Guang LI\, Salary Partner bei Taylor Wessing\, die aus Sicht der Praxis wichtigsten Regelungen des neuen Gesetzes und deren Auswirkungen auf Unternehmen und deren Agierende vor. Darüber hinaus erörtern sie mögliche Absicherungs- bzw. Vorsorgemaßnahmen für deutsche Unternehmen vor Ort. \nDer Breakfast Club findet am 12. März 2024 um 8.30 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft\, Executive Area\, Max-Joseph-Straße 5\, 80333 München statt. \nIm Anschluss besteht bei einem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit\, sich mit den Referenten und Teilnehmern weiter auszutauschen und Ihr Netzwerke für das Chinageschäft zu knüpfen und auszuweiten \nDie Teilnahmegebühr beträgt 40 €\, für Mitglieder des Chinaforums 30 €. Diese ist an der Tageskasse in bar zu entrichten. \nAnmeldeschluss ist der 7. März. \n×Anmeldung\n\n\nTeilnahmebedingungen \nDas Teilnehmerentgelt beträgt 40 €\, für Mitglieder des Chinaforums 30 €. Die Teilnahmegebühr ist vor Ort in bar zu entrichten. \nEine Stornierung der Anmeldung ist bis zum Anmeldeschluss am 7. März 2024 kostenfrei möglich. Bei späterer Absage bzw. Nichtteilnahme müssen wir Ihnen die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Rechnung stellen. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist selbstverständlich möglich. \nDie Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl\, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt durch den Veranstalter abgesagt werden. Der Teilnehmer wird in diesem Fall unter der angegebenen E-Mail-Adresse unverzüglich benachrichtigt. \nWährend der Veranstaltung können unter Umständen Foto-\, Audio- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Durch den Besuch der Veranstaltung räumen Sie uns das Recht zu einer zeitlich und örtlich unbeschränkten Nutzung der Aufnahmen im Rahmen unserer Kommunikation in allen Medien ein\, falls Ihre Persönlichkeitsrechte durch die Aufnahmen betroffen sind. \nFehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden. \n\n\nClose
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