Am 1. November 2024 sind in der VR China die Verwaltungsmaßnahmen zur Erhebung von Informationen über wirtschaftlich Berechtigte („Maßnahmen“) in Kraft getreten.
Die Maßnahmen verpflichten grundsätzlich alle Unternehmen in der VR China – einschließlich Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen – Informationen zu deren sogenannten „wirtschaftlich Berechtigten“ (Ultimate Beneficial Owner) gegenüber den chinesischen Behörden offenzulegen.
Gemäß den Maßnahmen müssen alle von den Maßnahmen betroffenen Rechtseinheiten, die vor dem 1. November 2024 gegründet wurden, spätestens bis zum 1. November 2025 die Informationen über deren wirtschaftlich Berechtigten bei den zuständigen Behörden melden.
Rechtseinheiten, die nach dem 1. November 2024 gegründet wurden, sind verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Gründung die entsprechende Meldung durchzuführen.
Es ist anzumerken, dass sich die Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten nach den Maßnahmen von den Kriterien nach deutschem Recht unterscheiden und damit zu anderen Ergebnissen führen können.
Für wen gilt die Meldepflicht? Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter? Was müssen Unternehmen tun, um deren Meldepflicht zu erfüllen? Welche Informationen sind meldepflichtig? Welche Sanktionen drohen bei Nichterfüllung der Meldepflicht?