Am 1. August 2024 ist in China die „Verordnung zur Überprüfung des fairen Wettbewerbs“ („Verordnung“) in Kraft getreten.  Die Verordnung verbietet grundsätzlich alle Formen von Vergünstigungen, Anreizen und Subventionen („Vergünstigungen“) an bestimmte Unternehmen, die keine Rechtsgrundlage in Gesetzen oder Rechtsverordnungen bzw. einer Genehmigung durch den Staatsrat haben. Nach der Verordnung können die mit der lokalen Regierung oder der Industriezone abgeschlossenen Investitionsverträge, in denen die Vergünstigungen vereinbart wurden bzw. zukünftig vereinbart werden sollen, auf Lauterkeit überprüft und im Fall der Gewährung von rechtsgrundlosen Vergünstigungen für ungültig erklärt werden. Im Ergebnis besteht für alle Unternehmen die rechtsgrundlosen Vergünstigungen erhalten sollen das Risiko, dass diese Unternehmen die rechtsgrundlosen Vergünstigungen nicht erhalten. Obwohl rechtsgrundlose Vergünstigungen vor dem Inkrafttreten der Verordnung bereits verboten waren, hat mit dem Erlass der Verordnung die Wahrscheinlichkeit einer Durchsetzung der in der Vergangenheit geduldeten Praxis zugenommen. Die Verordnung tritt nämlich zu einem Zeitpunkt in Kraft, an dem viele Provinzen und Kommunen leere Kassen haben und teilweise Schwierigkeiten haben, die Gehälter ihrer Beamten zu bezahlen. Das vergleichsweise schwache Wirtschaftswachstum, eine Korrektur im Immobiliensektor, stark zurückgehende ausländische Investitionen tun ihr Übriges. Die Verordnung, die vom Staatsrat erlassen wurde und dadurch einen höheren Rang als die bisherigen Regelungen hat, sowie die ersten Fälle von Industrieparks, die die versprochenen Vergünstigungen nicht mehr zahlen können (oder wollen) zeigen, dass dies ein ernst zu nehmendes Risiko ist, da schlimmstenfalls Unternehmen durch den Wegfall der rechtsgrundlosen Vergünstigungen kurzfristig zusätzliches Kapital benötigen.

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