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Die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) verpflichtet Unternehmen, ein eigenes Hinweisgebersystem zur anonymen Entgegennahme von Hinweisen von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“, einzuführen. Diese Verpflichtung gilt branchenunabhängig und betrifft nicht nur europäische Unternehmen, sondern auch deren Niederlassungen weltweit, wie z.B. in China. Auch die Sorgfaltspflichten nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordern die Zurverfügungstellung von Hinweisgebersystemen, um Lieferanten, Mitarbeitern [...]
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