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Seit dem 30. Dezember 2024 sind die wesentlichen Bestimmungen der Markets in Crypto Assets Regulation-Verordnung (EU) 2023/1114) (MiCAR) europaweit anzuwenden. Mit der Verordnung wird ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Kryptowerte geschaffen, mit Regelungen sowohl für den Primär- als auch für den Sekundärmarkt. Der bislang uneinheitlich geregelte Handel mit Kryptowerten (Sekundärmarkt) wird europaweit der Erlaubnispflicht [...]
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