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Die Machtbalance bei ausländisch investierten Unternehmen in China wurde durch das 2024 novellierte Gesellschaftsgesetz spürbar verändert. Die Arbeitnehmermitbestimmung in Vorstand und Aufsichtsrat, die Anhörungsrechte bei Betriebsentscheidungen sowie die Rolle von Gewerkschaften und Belegschaftsvertretungen wurden gestärkt und betreffen zunehmend die Entscheidungsstrukturen, Compliance und nicht zuletzt die unternehmerische Freiheit ausländischer Firmen in der Volksrepublik.

Wie unternehmerische Selbstbestimmung unter Beachtung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte gewahrt werden kann, welche Handlungsspielräume Investoren nutzen können und worauf insbesondere bei Joint Ventures geachtet werden muss, erfahren Sie im Rahmen unseres kommenden Chinaforum Breakfast Club mit dem Titel „Ihr Unternehmen, Ihre Entscheidung? Mitbestimmung Dritter bei ausländisch investierten Unternehmen in China“.

Dabei erörtert LIAO Yuhui, Attorney-at-Law und Partner bei Shaohe Law Firm, wie sich in der Praxis, zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesellschaftsgesetzes und anderer Verordnungen, die Kräfteverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verschoben haben und welche Rolle Gewerkschaften und Belegschaftsvertreter bei Unternehmensentscheidungen und Arbeitsstreitigkeiten zukommt. Darüber hinaus beleuchtet er die Rolle und Aufgaben von Parteiorganen am Arbeitsplatz.

Der Breakfast Club findet am 25. November 2026 um 9.00 Uhr im Conference Center im Haus der Bayerischen Wirtschaft, ExecutiveArea, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München statt.

Im Anschluss besteht bei einem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit, sich mit dem Referenten und den Teilnehmern auszutauschen und Netzwerke für das Chinageschäft zu knüpfen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 45 €, für Mitglieder des Chinaforums 35 €. Bei späterer Anmeldung bzw. kurzfristiger Teilnahme beträgt die Teilnahmegebühr 55,00 €. Die Teilnahmegebühr ist an der Tageskasse in bar zu entrichten.

Anmeldeschluss ist der 23. November.

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