Am 30. September 2025 hatte der Staatsrat die finale Fassung der Bekanntmachung Nr. 34 [2025] über die Umsetzung von Standards für einheimische Produkte und damit verbundener Regelungen in der öffentlichen Beschaffung“ („Bekanntmachung“) erlassen, welche nun am 1. Januar 2026 in Kraft trat.
Die Bekanntmachung ist ein weiterer Schritt Chinas zur Unabhängigkeit durch Lokalisierung von Wertschöpfungsketten, Beherrschung der wichtigsten Technologien und Absicherung gegen externe (geopolitische) Schocks.
Sie betrifft unmittelbar alle Unternehmen, die ihre Produkte an staatliche chinesische Unternehmen („SOE“) und Institutionen verkaufen, sowie die Lieferanten solcher Unternehmen, die ihre Produkte bzw. Produktkomponenten im Ausland produzieren.
Die Bekanntmachung sieht vor, dass – wenn einheimische und ausländische Produkte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge miteinander konkurrieren – ein Nachlass von 20% auf den für „Made in China Produkte“ im Ausschreibungsangebot angegebenen Preis gewährt wird. Der reduzierte Preis soll dann für die Ausschreibungsbewertung herangezogen werden.
Unmittelbar betroffen sind also Unternehmen, die ihre Produkte, welche die in der Bekanntmachung genannten „Made in China“ Kriterien nicht erfüllen, im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren an staatliche Organe auf allen Ebenen und staatliche Institutionen (Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Forschungseinrichtungen usw.) verkaufen.
Darüber hinaus sind indirekt betroffen Zulieferer der ersten und zweiten Ebene, sowie potenziell auch Unternehmen, die ihre Produkte im Rahmen von (nicht-öffentlichen) Ausschreibungen an Unternehmen im staatlichen Eigentum und an Privatunternehmen verkaufen.
Mehr Informationen dazu, welche Unternehmen und Produktgruppen von der Bekanntmachung betroffen sind, welche Kriterien für „Made in China Produkte“ gelten, und was die möglichen Konsequenzen für ausländische Unternehmen sind, lesen Sie im Artikel von Burkardt & Partner.