Mehr als zwei Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten („GSPD“), welches strenge Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Daten ins chinesische Ausland vorsieht, hat die Cyberspace Administration of China (CAC) am 22. März 2024 die Bestimmungen zur Regulierung und Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs („CAC-Bestimmungen“), welche am selben Tag in Kraft getreten sind, veröffentlicht.

Die CAC-Bestimmungen enthalten die seit langem erwarteten Ausnahmen für die grenzüberschreitende Übermittlung von personenbezogenen Daten ins chinesische Ausland und stellen, insbesondere für KMU, welche nur geringe Mengen personenbezogener Daten verarbeiten und ins chinesische Ausland übertragen, eine Lockerung des strengen Regimes nach dem GSPD dar.

Burkardt & Partner hat einen Artikel mit dem Titel „CAC-Bestimmungen zur Regulierung und Förderung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs – Erleichterung des strengen Datenschutzregimes für KMU in China?” veröffentlicht, der die CAC-Bestimmungen zusammenfasst, deren praktische Auswirkungen auf KMU in China erläutert und aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen KMU von den in den CAC-Bestimmungen enthaltenen Ausnahmen bei grenzüberschreitenden Datentransfers ins chinesische Ausland Gebrauch machen können.

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