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Zwei neue Gesetze – die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – fordern ab 2023 die Einführung und Zurverfügungstellung eines Hinweisgebersystems und Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes. Betroffen sind branchenunabhängig deutsche bzw. europäische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (bzw. ab 17.12.2023 schon ab 50 Mitarbeiter) einschließlich deren Niederlassungen im Ausland. Die Pflicht [...]
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