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Zwei neue Gesetze – die EU-Hinweisgeberrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – fordern ab 2023 die Einführung und Zurverfügungstellung eines Hinweisgebersystems und Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes. Betroffen sind branchenunabhängig deutsche bzw. europäische Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern (bzw. ab 17.12.2023 schon ab 50 Mitarbeiter) einschließlich deren Niederlassungen im Ausland.

Die Pflicht zur Einführung eines Hinweisgebersystems bietet eine gute Gelegenheit, das unternehmensinterne Compliance Management System um ein wichtiges Element zu ergänzen. Mit einem Hinweisgebersystem können Gesetzesverstöße bestenfalls vermieden oder zumindest frühzeitig entdeckt und der Eintritt von Schäden sowie das Risiko der Meldung von Verstößen direkt an Behörden reduziert werden.

Welche Anforderungen die Hinweisgebergesetzte für deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften in China haben und was bei der Umsetzung und dem Betrieb eines Hinweisgebersystems zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Webinar.

Referenten & Themenschwerpunkte

1. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Dr. Christoph Schork, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek

2. EU-Sanktionen und Exportkontrolle: Michael Kreisler, LL.M., Rechtsanwalt und Salaried Partner, Heuking Kühn Lüer Wojtek

3. Anti-Auslandssanktionsgesetz der VR China: Rainer Burkardt, Rechtsanwalt und Partner, Burkardt & Partner Rechtsanwälte Shanghai

Zur Anmeldung gelangen Sie HIER.