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Um die Ausbreitung des neuen Corona-Virus (Covid-19) zu verhindern hat die chinesische Regierung Ende Januar beschlossen, die staatlichen Ferien zum Neujahrsfest bis zum 2. Februar zu verlängern. Viele Provinzregierungen haben die Wiederaufnahme der Arbeit sogar auf den 10. Februar verschoben.

Öffentliche Einrichtungen, Firmen und Fabriken wurden geschlossen. Angestellte und Arbeiter blieben Zuhause und die Produktion wurde eingestellt. Für viele Unternehmen stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe Löhne und Gehälter weiterbezahlt werden müssen und in welchem Umfang der chinesische Staat Lohnausfälle kompensiert.

Doch nicht nur die vor Ort ansässigen Unternehmen leiden unter den Auswirkungen des Virus. Aufgrund des Produktionsstillstands bei Lieferanten in der Volksrepublik können zahlreiche deutsche Firmen ihre Kunden nicht mehr wie geplant bedienen und fürchten Umsatzeinbußen und Vertragsstrafen.

Im Rahmen unserer kommenden Chinaforum Breakfast Clubs mit dem Titel „Arbeits- und handelsrechtliche Auswirkungen des Corona-Virus“ erläutert Herr Dr. LI Guang, Salary Partner bei Taylor Wessing in München, die arbeitsrechtlichen Folgen des Covid-19 für deutsche Unternehmen und wie diese proaktiv damit umgehen können. Darüber hinaus diskutiert er, inwieweit der Virus und dessen Bekämpfung „höhere Gewalt“ bzw. eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ nach unterschiedlichen Rechtsordnungen darstellen.

Der Chinaforum Breakfast Club findet am 20. Februar von 8.00 – 9.00 Uhr, im Bayerischen Wirtschaftsministerium, Prinzregentenstraße 28, 80538 München statt. Im Anschluss gemeinsames Frühstück und Networking mit dem Referenten und den Teilnehmern. Partner der Veranstaltung ist das Bayerische Wirtschaftsministerium. Anmeldeschluss ist der 18. Februar 2020.