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In China kann man Grund und Boden nicht kaufen. Man kann jedoch Nutzungsrechte erwerben, die sich – je nach Verwendung – auf eine Dauer von 40 bis 70 Jahre erstrecken.

Für industrielle Zwecke betrug die Laufzeit früher meist 50 Jahre, doch häufig wurde die Landvergabe ohne den Stadtplaner und Umweltbeauftragten gemacht. Dies führt immer häufiger dazu, dass Unternehmen „gebeten“ werden, den Standort aufzugeben und außerhalb der Stadtgrenze in vorbestimmten Industriegebieten ein neues Werk aufzubauen.

Werden Landnutzungsrechte neu vergeben, wird die Laufzeit häufig bereits im Vorfeld eingeschränkt oder an bestimmte „Performance-Auflagen“ gekoppelt. Werden diese nicht erfüllt, droht ein Enteignungsverfahren. Auch wenn der Rechtsschutz gegen diese Behördenverfahren begrenzt ist, gibt es durchaus einen Handlungsspielraum für die betroffenen Unternehmen.

Im Rahmen unseres kommenden Chinaforum Breakfast Clubs mit dem Titel „Zum Städtele hinaus – Standortverlagerung in China“ berichtet Dr. Jörg-Michael Scheil, Rechtsanwalt und Partner sowie Chief Representative des Shanghaier Büros der Sozietät Schulz Noack Bärwinkel, anhand praktischer Erfahrungen über die jüngsten Entwicklungen bei Zwangsverlagerungen von Industriestandorten in China und deren Folgen für deutsche Investoren. Darüber hinaus diskutiert er die sich wandelnde Rechtsstellung der Inhaber von Landnutzungsrechten im Vergleich zu der uns vertrauten Position des Eigentümers.

Der Chinaforum Breakfast Club findet am Dienstag den 13. November um 8.00 Uhr in der Ratstrinkstube (Neues Rathaus, Eingang direkt beim Fischbrunnen), Marienplatz 8, 80331 München, statt. Im Anschluss besteht bei einem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit, sich mit dem Referenten und den Teilnehmern auszutauschen und Netzwerke für Ihr Chinageschäft zu knüpfen.

Anmeldeschluss ist der 7. November 2018.

Partner des Breakfast Clubs ist das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München.

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