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Angeregt von Ex-Kanzler Gerhard Schroeder wurde im Jahr 2000 die „Deutsch-Chinesische Vereinbarung zu dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“ unterzeichnet.

Die Gewährleistung persönlicher Grundrechte, die Bindung staatlichen Handelns an die Gesetze und individueller Rechtsschutz gegenüber Behörden – kurzum der Aufbau eines chinesischen Rechtsstaats – sind die wichtigsten Ziele dieser Vereinbarung, die auf oberster Ebene vom Bundesjustizministerium sowie Bundesentwicklungsministerium vorangetrieben werden. Im Auftrag des Letzteren berät die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) die chinesische Regierung im Rahmen des Programms Rechtswesen bei der Reform der Gesetzgebung, des Justizwesens und der Rechtsumsetzung und unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Rechtsstaatsdialoges bei der Durchführung der jährlich stattfindenden und hochrangig besetzten Rechtsstaatssymposien. Die dabei behandelten Themen reichen von der rechtsstaatlichen Ordnung der Marktwirtschaft und dem Schutz geistigen Eigentums bis hin zu den Befugnissen des Staates und der Sicherung von Bürgerrechten.

Im Zuge der generell strengen Beobachtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in China geriet der Rechtsstaatsdialog 2007 in den Fokus der Öffentlichkeit, als die chinesische Delegation ihre Teilnahme am jährlich stattfindenden Symposium aufgrund des Empfangs des Dalai Lamas durch Kanzlerin Merkel absagte. Die Wiederaufnahme der Treffen 2008 in München sowie das Ende April in Shenzhen zu Ende gegangene Symposium zeigen jedoch, dass die Fortsetzung des Dialogs auch weiterhin von deutscher und chinesischer Seite gewünscht ist.

Welche Rolle der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog in der Technischen Zusammenarbeit mit China spielt, welche Ziele die Bundesregierung dabei verfolgt und welchen Beitrag der Austausch auch für die deutsche Wirtschaft leisten kann, waren Inhalte des Vortrags von Herrn Immanuel Gebhardt, Abteilungsleiter Ostasien und Indien der GTZ, mit dem Titel

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog – China auf dem Weg in eine rechtsstaatliche Zukunft?

Des Weiteren warf Herr Gebhardt einen Rückblick auf das vergangene Symposium in Shenzhen, das sich mit Thema „das Recht der Rentenversicherung im Rechts­staat“ auseinandersetzte. Der Aufbau eines flächendeckenden Sytems der Altersabsicherung gehört derzeit zu den dringlichsten Aufgaben der chinesischen Regierung.

Der Vortrag fand am 27. Juli 2009 im Rahmen des Chinaforum Breakfast Club im Kaufmanns-Casino in München statt. Im Anschluss konnten die Teilnehmer, wie gewohnt, mit dem Referenten und den Teilnehmern bei einem gemeinsamen Frühstück das Thema vertiefen und Erfahrungen austauschen.

Eine Zusammenfassung des Vortrags finden Sie untenstehend:

Der Chinaforum Breakfast Club wird unterstützt von: