

Deloitte: Legal Update Webcast: Fit für die digitale Barrierefreiheit?
9. Juli, 11:00 bis 11:45
Die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend – Wie Unternehmen jetzt noch kurzfristig und nachhaltig die Barrierefreiheit für digitale Dienstleistungen in rechtlicher und technischer Hinsicht umsetzen können
Hintergrund
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es bringt unter anderem verbindliche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit mit sich, mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe an digitalen Angeboten zu ermöglichen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern schützt Unternehmen auch vor Bußgeldern und Reputationsrisiken sowie Abmahnungen von Mitbewerbern. Gleichzeitig eröffnet sie den Zugang zu einer breiteren Zielgruppe, stärkt das Vertrauen in die digitale Verantwortung der betroffenen Unternehmen und verbessert das Nutzererlebnis für alle. Unternehmen sind gehalten, die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen – wer noch nicht gehandelt hat, sollte umgehend tätig werden.
Spezifische Vorgaben für „elektronische Dienstleistungen“
Neben den spezifischen Vorgaben für die betroffenen Produkte steht insoweit vor allem der Begriff der „elektronischen Dienstleistung“ im Fokus. Dieser betrifft – entgegen landläufiger Meinung – nicht nur den klassischen Online-Shop. Vielmehr kann der Anwendungsbereich des BFSG bereits eröffnet sein, wenn eine Unternehmenswebsite oder App aktive Elemente enthält, die – in welcher Form auch immer – einen Schritt auf dem Weg zum Abschluss eines Verbrauchervertrages darstellen, wie dies z.B. bei Terminbuchungsmöglichkeiten oder anderweitigen Kontaktaufnahme- bzw. Interaktionsmöglichkeiten der Fall ist. Erfasst sein können so unter anderem (i) die elektronische Kommunikation, (ii) die elektronische Transaktion, (iii) Dokumente, (iv) der Kundenservice und (v) der Bereich des Marketings. Spätestens sobald eine App bzw. ein Internetauftritt den Abschluss von Verbraucherverträgen oder zumindest von Vorbereitungshandlungen für einen solchen Vertragsschluss mit einem Verbraucher ermöglicht, wird die Pflicht zur im Sinne des BFSG barrierefreien Ausgestaltung ausgelöst.
Risiken bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben drohen nicht nur Reputationsschäden und behördliche Sanktionen (insbesondere Bußgelder, Untersagungsverfügungen, Verpflichtungen zum Produktrückruf), sondern auch Klagen von Verbrauchern und hierzu berechtigten Verbänden sowie Abmahnungen von Mitbewerbern.
Unser Webcast für Sie
Nutzen Sie die Gelegenheit, von unseren Experten von Deloitte Legal und Deloitte Digital zu erfahren, wie Sie durch eine aufeinander abgestimmte rechtliche und nutzerzentrierte Digital-Beratung noch kurzfristig und nachhaltig die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen können, um so Reputations- und Rechtsnachteile zu vermeiden.
Im Anschluss an die fachlichen Beiträge haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen im Rahmen einer Q&A-Runde direkt an unsere Vortragenden zu richten. Gerne können Sie Ihre Fragen bereits bei der Anmeldung einreichen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an unserem Webcast!