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Wird das „Jahr des Drachen“ in China ein Jahr im Zeichen von Reformen im Wirtschaftsbereich? Dem am 29. Dezember 2023 veröffentlichten (für GmbH und Aktiengesellschaften geltenden) Gesellschaftsgesetz geht bereits ein mehrjähriger Gesetzgebungsprozess voraus; es soll nun am 1. Juli 2024 in Kraft treten und wird umfangreiche Änderungen auch für ausländisch-investierte Unternehmen in China mit sich bringen. In unserem Webinar am 13. März 2024 von 09:30 – 10:30 MESZ, informieren wir Sie daher gemeinsam mit unseren Rechtsexperten Herrn Rainer Burkardt, Head of Practice bei Burkardt & Partner Rechtsanwälte in Shanghai, und Herrn Ralph Koppitz, Partner bei Rödl & Partner, über die umfangreichen Änderungen des Gesellschaftsrecht in China und stellen den aktualisierten Unternehmengründungsreport vor.

Vorläufiges Programm

  • 09.30 – 09.40 Uhr: Einleitung durch das AußenwirtschaftsCenter Shanghai
  • 09.40 – 10.20 Uhr: Vorstellung des geänderten Gesellschaftsrecht durch Rainer Burkardt, Burkardt & Partner Shanghai und Ralph Koppitz, Rödl & Partner
    • Überarbeitete Kapitalisierungsregeln, darunter: eine 5-Jahres-Frist für Kapitalbeiträge und Übergangsregeln für bestehende Unternehmen; Veröffentlichung von registriertem und tatsächlich eingezahltem Kapital, interne Prüfanforderung für eingezahltes Kapital und rechtliche Konsequenzen für verspätete Beiträge; Recht von Drittgläubigern, frühere Einzahlungen zu verlangen; Verwendung von Reserven zur Verlustabdeckung, Geschäftserweiterung oder Kapitalerhöhung.
    • Veränderte Regeln zur gesellschaftsinternen Strukturen, darunter: ein optionaler „Prüfungsausschuss“ im Vorstand; mögliche Integration von Unternehmen ohne Aufsichtsrat; Pflichtbeteiligung von Mitarbeitervertretern: u.a. im Vorstand von Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern.
    • Überarbeitete Regeln für Anteilsübertragungen, darunter Verzicht auf Vorkaufsrechte; Durchsetzung von Anteilsübertragungen; Haftungsverteilung zwischen Verkäufer und Käufer von Anteilen; Recht der Gesellschafter, das Unternehmen in bestimmten Fällen zum Anteilsrückkauf zu zwingen.
    • Neuregeln bei Restrukturierungen, z.B. bei Fusionen, Teilungen
    • Neue Regeln zu formalen Aspekten, z.B.: beim Rücktritt des gesetzlichen Vertreters, zu elektronischen Gemienentscheidungen, zur Unwirksamkeit von Gesellschaftsversammlungs-/Vorstandsbeschlüssen, zur zwingenden Verlängerung der Amtszeit von Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern, Reduzierung des Stammkapitals, und dem Liquidationsprozess.
    • Verschärfte Haftungsregeln für den gesetzlichen Vertreter, Direktoren, leitenden Angestellten, kontrollierende Anteilseigner; zur Haftung bei Transaktionen der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen/Personen; während des Gründungsprozesses; im Zusammenhang mit unrechtmäßiger Gewinnausschüttung
  • 10.20 – 10.30 Uhr: Moderierte Q&A Session durch das AußenwirtschaftsCenter Peking

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