China@Home Webseminar „Hätte, hätte, Lieferkette – von Sorgfaltspflichten und Whistleblowern“
9. März 2022, 8:30 bis 9:30
| Kostenlos – 25€Eigentlich wollte die EU-Kommission bereits im letzten Jahr ein Lieferkettengesetz – ergänzend zur deutschen Lieferkettenverordnung – verabschieden. Nach dreimaliger Verschiebung wurde dieses nun Ende Februar vorgestellt, um einen rechtlichen Rahmen für den Schutz der Umwelt sowie von Menschenrechten entlang globaler Lieferketten zu schaffen und unternehmerische Sorgfaltspflichten zu garantieren.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie aus 2019 ist eng mit dem Lieferkettengesetz verbunden. Hiernach werden alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, Kanäle einzurichten, über die Verstöße gegen EU-Recht gemeldet werden können. Grundlegendes Ziel ist es, die Aufdeckung von Rechtsverletzungen zu forcieren und gleichzeitig die Hinweisgeber zu schützen.
Welche konkreten Auswirkungen die beiden Gesetze bzw. Richtlinien auf das Chinageschäft deutscher Unternehmen haben, beleuchten Lutz Berners, Inhaber und Geschäftsführer von Berners Consulting sowie Rainer Burkardt, Geschäftsführer von Burkardt & Partner Rechtsanwälte, in unserem kommenden Webseminar mit dem Titel „Hätte, hätte, Lieferkette – von Sorgfaltspflichten und Whistleblowern“.
Neben der Darlegung der rechtlichen Grundlagen gehen die Referenten insbesondere auf die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung in der Volksrepublik ein und schildern, welche Maßnahmen deutsche Unternehmen bereits ergreifen, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Das Webseminar findet am 9. März von 8.30 – 9.30 Uhr über ZOOM statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 €, für Mitglieder des Chinaforums ist die Teilnahme kostenfrei.
Anmeldeschluss ist der 7 März.