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Die Verhandlungen mit dem Geschäftspartner verliefen zwar zäh, aber erfolgreich. Letztendlich wurde der Vertrag unterzeichnet und die Maschine des deutschen Herstellers dem Kunden ausgeliefert. Die fälligen Zahlungen jedoch sind bis heute nicht eingegangen.

Dieses Szenario kennen wohl alle Akteure, die im wirtschaftlichen Leben aktiv sind. Doch während in Deutschland und Europa ausreichende und effektive Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um ausstehende Forderungen einzuklagen, ist es für Ausländer in China ungleich schwerer, Forderungen zu realisieren.

In den Medien wird zwar vermehrt von Gerichtsverfahren berichtet, in denen Ausländer ihre Forderungen gegen die chinesische Partei durchsetzen konnten. Dennoch scheint die gerichtliche Realisierung von Forderungen für die ausländische Partei äußerst schwierig und im Zuge der Zwangsvollstreckung gar aussichtslos zu sein. Vor diesem Hintergrund sind die Vertragsgestaltung und die Aufnahme von Sicherungen für vertragliche Ansprüche in den Vertragstext von großer Bedeutung.

Im Rahmen unseres kommenden Breakfast Club am 11. Dezember 2006 im Kaufmanns-Casino in München werden Herr Johannes H. Weiler und Frau Zhang Meng, Leiter und Mitarbeiterin von Weiler Rechtsanwälte, das Thema

„Vertragsgestaltung und Forderungsbeitreibung in China“

diskutieren. Neben den Voraussetzungen und Abläufen der Zwangsvollstreckung in China bietet der Vortrag auch einen Überblick über präventive Sicherungsmaßnahmen, die helfen, bereits vor und bei der Vertragserstellung künftige Forderungsausfälle zu vermeiden.

Im Anschluss an den Vortrag können Sie, wie gewohnt, mit dem Referenten und den Teilnehmern bei einem gemeinsamen Frühstück das Thema vertiefen und Erfahrungen austauschen.